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   BGH, 14.03.1957 - 4 StR 44/57   

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BGH, 14.03.1957 - 4 StR 44/57 (https://dejure.org/1957,6316)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1957 - 4 StR 44/57 (https://dejure.org/1957,6316)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1957 - 4 StR 44/57 (https://dejure.org/1957,6316)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • junsv.nl

    Erschiessung von etwa 20 Gestapohäftlingen in 4 Exekutionen im Keller des Gestapodienstgebäudes bei Kriegsende

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 14.03.1957 - 4 StR 44/57
    So hat auch der erste Strafsenat in seinem die Erschießung von entflohenen Kriegsgefangenen behandelnden Urteil vom 22. April 1955 - 1 StR 653/54 - ausgesprochen, daß der Glaube an eine unbedingte Gehorsamspflicht gegenüber dem "Führer" den Befehlsempfänger nicht von der Verpflichtung entband, sich vor seinem Gewissen darüber Rechenschaft zu geben, ob das beabsichtigte Tun mit den Geboten des rechtlichen Sollens vereinbar war, und dazu auf BGHSt 2, 194 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51] [201] verwiesen.
  • BGH, 22.04.1955 - 1 StR 653/54

    Erschiessung von 4 aus dem Kriegsgefangenenlager Sagan ausgebrochenen britischen

    Auszug aus BGH, 14.03.1957 - 4 StR 44/57
    So hat auch der erste Strafsenat in seinem die Erschießung von entflohenen Kriegsgefangenen behandelnden Urteil vom 22. April 1955 - 1 StR 653/54 - ausgesprochen, daß der Glaube an eine unbedingte Gehorsamspflicht gegenüber dem "Führer" den Befehlsempfänger nicht von der Verpflichtung entband, sich vor seinem Gewissen darüber Rechenschaft zu geben, ob das beabsichtigte Tun mit den Geboten des rechtlichen Sollens vereinbar war, und dazu auf BGHSt 2, 194 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51] [201] verwiesen.
  • BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55

    Beil - §§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Mitbeherrschung des

    Auszug aus BGH, 14.03.1957 - 4 StR 44/57
    Der Bundesgerichtshof hat schon mehrfach ausgesprochen, daß Mittäterschaft nicht deswegen ausgeschlossen ist, weil der volle äußere und innere Straftatbestand von einem Täter verwirklicht wird, der seinen Willen einem fremden Befehl unterwirft (BGHSt 8, 393 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]), und daß es dabei selbst auf die innere Ablehnung einer von der Staatsführung befohlenen Tötung dann nicht ankommt, wenn der Täter gleichwohl einen bestimmenden Einfluß auf die Durchführung des Vernichtungsplanes ausübte, die Tatherrschaft also insoweit in seinen Händen hielt (4 StR 359/56 vom 8. November 1956).
  • BGH, 08.11.1956 - 4 StR 359/56

    Stutthof-Prozesse

    Auszug aus BGH, 14.03.1957 - 4 StR 44/57
    Der Bundesgerichtshof hat schon mehrfach ausgesprochen, daß Mittäterschaft nicht deswegen ausgeschlossen ist, weil der volle äußere und innere Straftatbestand von einem Täter verwirklicht wird, der seinen Willen einem fremden Befehl unterwirft (BGHSt 8, 393 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]), und daß es dabei selbst auf die innere Ablehnung einer von der Staatsführung befohlenen Tötung dann nicht ankommt, wenn der Täter gleichwohl einen bestimmenden Einfluß auf die Durchführung des Vernichtungsplanes ausübte, die Tatherrschaft also insoweit in seinen Händen hielt (4 StR 359/56 vom 8. November 1956).
  • BGH, 19.03.1953 - 3 StR 765/52

    Erschiessung eines aufgegriffenen russischen Kriegsgefangenen wegen angeblicher

    Auszug aus BGH, 14.03.1957 - 4 StR 44/57
    Kenntnis des Untergebenen im Sinne des § 47 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 MStGB bedeutet dessen sicheres Wissen um den verbrecherischen Zweck des Befehles (BGHSt 5, 239).
  • LG Bochum, 05.06.1968 - 15 Ks 1/66

    Massenerschiessungen von Juden, Partisanen, ihren angeblichen Helfern und anderen

    Das folgt allerdings nicht ohne weiteres aus der Tatsache, dass er dabei auf Befehl handelte; denn die Vorschrift des § 47 Abs. 1 S.2 MilStGB, wonach den gehorchenden Untergebenen die Strafe des Teilnehmers trifft, steht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Annahme von Mittäterschaft nicht grundsätzlich entgegen, so dass ein Handeln auf Befehl je nach den Umständen rechtlich als Beihilfe oder als Mittäterschaft beurteilt werden kann (BGH NJW 1951, 233; ferner Urteile vom 14.2.1952 - 3 StR 517/51; vom 8.11.1956 - 4 StR 359/56 ; vom 14.3.1957 - 4 StR 44/57 ; vom 9.4.1963 - 5 StR 22/63 ; vom 8.10.1963 - 5 StR 344/63 ).

    Dabei kommt es selbst auf die innere Ablehnung der von der Staatsführung befohlenen Tötungen dann nicht an, wenn der gehorchende Befehlsempfänger die Tatherrschaft im Sinne eines bestimmenden Einflusses auf die Tatausführung hatte (BGH Urteile vom 8.10.1963 - 5 StR 344/63 ; vom 14.3.1957 - 4 StR 44/57 ).

    § 47 MilStGB setzt nämlich keine juristisch qualifizierten Rechtskenntnisse voraus, sondern es genügt, wenn der Untergebene in seiner Vorstellungs- und Begriffswelt aufgrund der ihm eigenen geläufigen Denkweise zu dem Bewusstsein durchgedrungen ist, dass die befohlene Handlung etwas Unrechtes darstellt, dass sie "nicht in Ordnung" ist (BGH 4 StR 121/55 vom 7.7.1955 ; 4 StR 44/57 vom 14.3.1957 ).

  • LG Wuppertal, 30.04.1970 - 11 Ks 1/69

    Erschiessung der Angehörigen zweier ziviler Arbeitskommandos nachdem mehrere

    Der innere Tatbestand des § 47 MStGB setzte nicht eine persönlich qualifizierte Kenntnis voraus; es kommt vielmehr darauf an, dass der Untergebene in seiner Vorstellungs- und Begriffswelt auf Grund der ihm eigenen und geläufigen Denkweise zu dem Bewusstsein durchgedrungen ist, dass die befohlene Handlung etwas Unrechtes sei, dass sie "nicht in Ordnung" ist (BGH 4 StR 121/55 vom 7.7.1955 ; 4 StR 44/57 vom 14.März 1957 ).

    Darauf, ob die befohlene Handlungsweise für jeden Dritten erkennbar offensichtliches Unrecht darstellt, kommt es nicht an (BGH 4 StR 44/57 vom 14.3.1957).

    Der Glaube an eine unbedingte Gehorsamspflicht entband den Befehlsempfänger nicht von der Verpflichtung, sich vor seinem Gewissen darüber Rechenschaft abzugeben, ob das beabsichtigte Tun mit den Gesetzen rechtlichen Sollens vereinbar war (BGH 4 StR 44/57 vom 14.3.1957; 1 StR 653/54 vom 22.4.1955; BGHSt 2, 201).

    Wer nach Anlage, Herkunft und Erziehung früher in der Lage war, den Zweck eines Befehls als verbrecherisch zu erkennen, wird nicht durch § 47 Abs. 1 Nr. 2 MStGB geschützt, wenn er - um politischer Ziele willen, die er gut heisst -, zu einem bestimmten Zeitpunkt beschlossen hat, sich dem Willen eines anderen ausnahmslos unterzuordnen, seinem "Führer" bedingungslosen Gehorsam zu versprechen und deshalb die Stimme seines Gewissens gegenüber dessen Befehlen schlechthin ausschaltet (BGH 4 StR 44/57 vom 14.3.1957; 1 StR 653/54 vom 22.4.1955 - 4 StR 438/58 vom 13.3.1959).

  • LG Köln, 28.05.1965 - 24 Ks 1/64

    Misshandlung von Häftlingen, zum Teil mit Todesfolge. Erschiessung hunderter

    Es genügt schon, wenn der Untergebene in seiner Vorstellungs- und Begriffswelt aufgrund der ihm eigenen und geläufigen Denkweise zu dem Bewusstsein durchgedrungen ist, dass die befohlene Handlung etwas Unrechtes darstellt, dass sie "nicht in Ordnung" ist (vgl. BGHSt 5, 239; 12, 303; 15, 214 = NJW 1961, 373; BGH in L/M Nr. 3 zu § 47 MilStGB sowie BGH vom 7.7.1955 - 4 StR 121/55 und vom 14.3.1957 - 4 StR 44/57 ).

    Dies gilt ebenso dafür, dass sie die ihnen erteilten Befehle - wie sie unwiderlegt wiederholt in der Hauptverhandlung dargetan haben - für verbindlich hielten, weil sie letztlich auf den Willen der obersten Staatsführung zurückgingen (vgl. hierzu BGHSt 3, 271; BGH vom 14.3.1957 - 4 StR 44/57 ; vom 19.9.1961 - 5 StR 196/61 ).

    Die Auffassung der Angeklagten über die Verbindlichkeit auch eines als verbrecherisch erkannten Befehls, die auf einer falsch verstandenen Gehorsams- und Treuepflicht beruhte, ist nach den vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHSt 2, 194 aufgestellten Grundsätzen als Verbotsirrtum zu behandeln (vgl. BGH vom 22.4.1955 - 1 StR 653/54 ; vom 14.3.1957 - 4 StR 44/57 ; BGHSt 3, 271).

  • LG Wuppertal, 12.03.1968 - 12 Ks 1/67

    Erschiessung eines Zivilisten, von sowjetischen Kriegsgefangenen und von

    Zwar ist grundsätzlich der eigenhändig Tötende als Täter anzusehen (vgl. BGHSt 8, 393; 18, 87; BGH NJW 1951, 323; 4 StR 44/57, Urteil vom 14.3.1957 ; 2 StR 226/66, Urteil vom 2.11.1966 ), doch kann auch derjenige, der einen von ihm als verbrecherisch erkannten Befehl ausführt, als Mittäter bestraft werden (BGH in NJW 1951, 323; 4 StR 359/56, Urteil vom 8.11.1956 ).

    Der Glaube an eine unbedingte Gehorsamspflicht entband den Befehlsempfänger nicht von der Verpflichtung, sich vor seinem Gewissen darüber Rechenschaft zu geben, ob das beabsichtigte Tun mit den Geboten rechtlichen Sollens vereinbar war (vgl. BGH 4 StR 44/57, Urteil vom 14.3.1957 ; 1 StR 653/54, Urteil vom 22.4.1955 ; BGHSt 2, 201).

    Danach ist grundsätzlich der eigenhändig Tötende als Täter anzusehen (BGHSt 8, 393; 18, 87; BGH NJW 51, 323; 4 StR 44/57, Urteil vom 14.3.1957 ; 2 StR 226/66, Urteil vom 2.11.1966 ).

  • LG Regensburg, 15.03.1963 - Ks 3/62

    Erschiessung eines Zivilisten zur Vorbeugung gegen den Verrat eines deutschen

    Es genügt also nicht dass die befohlene Handlungsweise für jeden Dritten erkennbar offensichtlich Unrecht war (BGH 4 StR 44/57 vom 14.3.1957 ).

    Wenn er auch die Befehle des Vorgesetzten nicht allgemein daraufhin zu untersuchen hat, ob sie auf Ausführung von etwas strafrechtlich Verbotenem gerichtet sind, so besteht eine solche Prüfungspflicht doch unzweifelhaft gegenüber solchen Befehlen, deren Ausführung gegen elementare Grundsätze menschlichen Zusammenlebens und gegen die allgemein anerkannten Vorstellungen von Recht und Unrecht verstossen würde (BGH 4 StR 44/57 vom 14.3.1957, 4 StR 121/55 vom 7.7.1955 ).

    Wer sich nun, wie dies geboten ist, ein Bild von der Vorstellungs- und Begriffswelt des Angeklagten L. machen will, hat die Frage zu stellen nach seiner Anlage, Herkunft und Erziehung und nach den Zeitverhältnissen, in denen er jene Eindrücke empfing, nach denen sich das Gewissen und die Rechtsüberzeugung bilden (vgl. BGH 4 StR 44/57 vom 14.3.1957 und BGHSt 2, 234, 239).

  • LG Stuttgart, 15.07.1966 - Ks 7/64

    Einzel- und Massenerschiessungen in drei grossen Aktionen sowie Deportation ins

    Es genügte, dass sie in der ihnen eigenen und geläufigen Denkweise zu dem Bewusstsein durchdrangen, dass die befohlene Handlung rechtlich "nicht in Ordnung ist" (BGH Urt. - 4 StR 121/55 - v. 7.7.1955 ; Urt. - 4 StR 44/57 - v. 14.3.1957 ).

    Er musste sich nur vor seinem Gewissen darüber klar werden, dass das mit dem Befehl beabsichtigte Tun mit den Geboten des rechtlichen Sollens unvereinbar und nach der allgemeinen Rechtsüberzeugung Unrecht war (BGH Urt. - 4 StR 121/55 - vom 7.7.1955 ; Urt. - 4 StR 44/57 - vom 14.3.1957 ).

  • LG Koblenz, 21.05.1963 - 9 Ks 2/62

    Erschiessung, Vergasung im 'Gaswagen' sowie Lebendverbrennung tausender

    Die allgemeinen Grundsätze des Verbotsirrtums sind nämlich im Rahmen des § 47 MStGB mit Rücksicht auf die Eigenart des militärischen Befehlsverhältnisses unanwendbar (BGHSt 5, 239; BGH, Urteil vom 10.6.1955 - 1 StR 558/54 - und vom 14.3.1957 - 4 StR 44/57 - ).

    Es gehört in Deutschland wie in allen Kulturvölkern seit Jahrhunderten zum Grundbestand rechtsstaatlichen Denkens, dass die richterliche Gewalt nur von unabhängigen Gerichten ausgeübt werden darf, und dass keine polizeiliche oder andere Verwaltungsinstanz befugt ist, ohne gerichtliches Todesurteil eine Hinrichtung vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 7.7.1955 - 4 StR 121/55 - und vom 14.3.1957 - 4 StR 44/57 - ).

  • LG Hannover, 18.11.1963 - 2 Ks 1/63

    Otto Bradfisch

    Auch der Bundesgerichtshof unterscheidet mit Recht nicht zwischen zwei Befehlsgruppen im Sinne Schwinges, sondern behandelt in ständiger Rechtsprechung Erschiessungs- und Vernichtungsbefehle der hier vorliegenden Art als Befehle in Dienstsachen und wendet auf sie Abs. 1 Nr. 2 an (vgl. insbesondere BGH 4 StR 44/57 vom 14.3.1957 ; 1 StR 558/54 vom 10.6.1955 ; 1 StR 321/56 vom 22.1.1957 ; 5 StR 49/61 vom 9.6.1961; 5 StR 196/61 vom 19.9.1961 ).

    (Vgl. auch BGH 4 StR 121/55 vom 7.7.1955 ; 4 StR 44/57 vom 14.3.1957 ).

  • LG Traunstein, 13.03.1974 - Ks 9/73

    Vernichtung des Dorfes Tupice und Erschiessung sämtlicher Einwohner des Ortes im

    Alle diese Umstände sind Indizien dafür, dass der Wille des Angeklagten gar nicht gebeugt werden musste und die Annahme eines Befehlsnotstandes deshalb auszuschliessen ist, wie überhaupt der blinde Gehorsam und die bereitwillige Beteiligung an Terror und Verbrechen eine Berufung auf den Befehlsnotstand nicht erlauben (BGHSt 3, 271/276; BGH Urteil vom 22.Januar 1952 - 1 StR 485/51 - Urteil vom 22.April 1955 - 1 StR 653/54 - ; Urteil vom 14.März 1957 - 4 StR 44/57 - ).
  • LG Bochum, 30.01.1985 - 7 Ks 45 Js 12/69

    Erschiessung von durch den Eisenbahntransport geschwächten Juden bei ihrem

    Demgegenüber war es nicht erforderlich, dass Krizons die befohlene Tätigkeit rechtlich zutreffend qualifizierte, sondern es genügte, dass er - wie geschehen - in seiner Vorstellungs- und Begriffswelt aufgrund des ihm eigenen und geläufigen Denkens zu dem Bewusstsein gelangte, das befohlene Tun stelle etwas Unrechtes dar (BGH 4 StR 121/55 vom 07.07.1955 ; 4 StR 44/57 vom 14.03.1957 ).
  • BGH, 13.03.1959 - 4 StR 438/58

    Zweifache Massenexekution von insgesamt 151 russischen Fremdarbeitern wegen

  • LG Stuttgart, 13.03.1969 - Ks 22/67

    Erschiessung von bei der Enterdung von Massengräbern in der Ukraine sowie in und

  • LG Hannover, 29.10.1964 - 2 Ks 4/63

    Deportation von mindestens 6700 jüdischen Männern, Frauen und Kindern aus

  • LG Bochum, 12.09.1974 - 16 Ks 1/68

    Deportation von Juden aus dem Ghetto Tarnow ins KL Belzec sowie Erschiessungen im

  • LG Bochum, 11.04.1979 - 7 Ks 45 Js 3/61

    Erschiessung von mehreren hundert Juden in mehreren Orten in Weissruthenien

  • LG Darmstadt, 18.04.1969 - Ks 1/68

    Massentötung von Juden durch Vergasen mittels 'Gaswagen' . Erschiessung

  • LG Stuttgart, 02.10.1962 - Ks 27/61

    Erschiessung von 22 italienischen Hilfswilligen

  • LG Hagen, 17.11.1959 - 3 Ks 1/57

    Zweifache Massenexekution von insgesamt 151 russischen Fremdarbeitern wegen

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